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Update zur Cannabis Legalisierung nach erster Lesung des Bundestags

Oct 19, 2023

Cannabis-Legalisierung nimmt erste Hürde im Bundestag

Am Mittwoch, dem 18. Oktober 2023, hat der Bundestag erstmals einen Gesetzentwurf der Ampel-Koalition zur Regulierung des Umgangs mit Cannabis diskutiert. Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, die bislang illegale Droge Cannabis unter bestimmten Bedingungen für den privaten Gebrauch zu legalisieren. Er sieht den legalen Besitz und Konsum von Cannabis für Erwachsene vor und eröffnet die Möglichkeit für den privaten Eigenanbau, den gemeinschaftlichen nicht-gewerblichen Eigenanbau sowie die kontrollierte Weitergabe von Cannabis durch Anbauvereinigungen. Das Ziel des Entwurfs ist es, den verantwortungsvollen Umgang mit Cannabis zu erleichtern, indem er den Gesundheitsschutz stärkt, Aufklärung und Prävention fördert, den illegalen Cannabismarkt eindämmt und den Schutz von Kindern und Jugendlichen verbessert.

Die aktuelle Entwicklung zeigt, dass trotz der bestehenden Verbote der Cannabiskonsum weiterhin ansteigt. Cannabis, das auf dem Schwarzmarkt bezogen wird, birgt oft ein erhöhtes Gesundheitsrisiko, da der Gehalt des Wirkstoffs Tetrahydrocannabinol (THC) unbekannt ist und es giftige Beimengungen, Verunreinigungen sowie synthetische Cannabinoide enthalten kann. Der Gesetzentwurf erlaubt Erwachsenen den Besitz von bis zu 25 Gramm Cannabis für den Eigenkonsum und ermöglicht den privaten Eigenanbau von bis zu drei Cannabispflanzen. Der private Anbau muss jedoch vor dem Zugriff von Kindern und Jugendlichen geschützt werden. Nichtgewerbliche Anbauvereinigungen dürfen Cannabis an ihre Mitglieder weitergeben, unterliegen jedoch strengen Vorschriften.

Es sind maximal 500 Mitglieder pro Anbauvereinigung zugelassen, die ihren Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthalt in Deutschland haben müssen. Die Mitgliedschaft ist auf eine Anbauvereinigung beschränkt, und die Mitglieder und ihr Alter werden überprüft.

Die Weitergabe von Cannabis an Mitglieder darf maximal 25 Gramm pro Tag oder 50 Gramm pro Monat betragen. Für Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren ist eine monatliche Ausgabe von 30 Gramm mit einem THC-Gehalt von höchstens zehn Prozent erlaubt. Konsum-Cannabis, sei es Haschisch oder Marihuana, darf nur in kontrollierter Qualität und in Reinform weitergegeben werden. In einem Umkreis von 200 Metern um Anbauvereinigungen sowie Schulen, Kinder- und Jugendeinrichtungen, Kinderspielplätze und öffentlich zugängliche Sportstätten ist der Konsum von Cannabis verboten.

Ein allgemeines Werbe- und Sponsoringverbot für Konsum-Cannabis und Anbauvereinigungen soll vor allem Kinder und Jugendliche vor der Droge schützen. Zudem ist eine Aufklärungskampagne der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) über die Wirkung und Risiken von Cannabis geplant. Die Novelle des Gesetzes wird nach vier Jahren auf ihre gesellschaftlichen Auswirkungen hin überprüft, und die Verschreibungspflicht für Medizinalcannabis bleibt bestehen.

In ihrer Gegenäußerung geht die Bundesregierung auf die Bedenken des Bundesrates ein. Sie teilt die Bedenken hinsichtlich des Vollzugsaufwands nicht und geht davon aus, dass erst nach fünf Jahren die geschätzte Gesamtzahl von 3.000 Anbauvereinigungen erreicht wird. Die Länder können ihre personellen und sachlichen Kapazitäten schrittweise anpassen. Die Bundesregierung erwartet zudem finanzielle Einsparungen für die Länder durch die Entkriminalisierung, da weniger Strafanzeigen und Strafverfahren zu erwarten sind. Die eingesparten Mittel könnten für die Überwachung der Anbauvereinigungen sowie die Suchtprävention verwendet werden. Die Bundesregierung betont, dass Aufklärung, Prävention und gesetzliche Vorgaben für Anbauvereinigungen einen umfassenden Gesundheits- und Jugendschutz gewährleisten. Hinsichtlich der zulässigen THC-Werte im Straßenverkehr plant die Bundesregierung, Grenzwerte festzulegen, die die Verkehrssicherheit ausreichend gewährleisten. Die Debatte wird in den Ausschüssen fortgesetzt, wobei der Gesundheitsausschuss die Hauptverantwortung trägt.

Fazit:

Gestern wurde ein erster und wichtiger Schritt des Bundestags hin zur Legalisierung getätigt. Wir als Cantura Cannabis Club teilen die Einschätzung der Bundesregierung und gehen davon aus, dass ab Anfang 2024 das Cannabis-Gesetz aktiv sein dürfte und wir unsere Mitglieder dann mit hochwertigem und sicherem Cannabis versorgen dürfen.

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